
Felix Manz und die Gründung der ersten Täufergemeinde
Felix Man(t)z wurde als unehelicher Sohn eines Zürcher Geistlichen geboren. Er genoss eine umfassende humanistische Ausbildung und fand Anschluss an die reformatorische Bewegung um den Zürcher Prediger Ulrich Zwingli. Hier lernte er auch die Gründer der späteren Zürcher Täufergemeinde, Konrad Grebel und Jörg Blaurock, kennen. Mit Andreas Castelberger gründeten sie 1522/23 einen Bibel-Lesekreis − eine Lerngemeinschaft von vielleicht 20 Personen, die nicht nur humanistisch Geschulten, sondern allen Bürgern offen stand und die zum Ausgangspunkt der Täuferbewegung werden sollte. Der Kreis traf sich im Haus Castelbergers und im Haus der Mutter von Felix Manz in der Neustadtgasse hinter dem Großmünster.
Zur Jahreswende 1523/24 vertieften sich die Spannungen zwischen Zwingli und Manz. Manz und Grebel wollten den Reformprozess entschiedener vorantreiben und nachhaltige Veränderungen durchführen. Kirche verstanden sie als Gemeinschaft der Gläubigen, die sich allein an der biblischen Botschaft orientieren.
Im Spätherbst 1524 kam es, nachdem Verständigungsversuche fehlgeschlagen waren, zum endgültigen Bruch zwischen Zwingli und den radikalen Reformern. Manz begründete in seiner an den Rat der Stadt Zürich gerichteten „Protestation und Schutzschrift“ seine Auffassung in der Tauffrage und forderte eine öffentliche schriftliche Disputation, um die Argumente der Gruppe erläutern zu können. Ein Mensch solle dann getauft werden, wenn er „bekehrt durch das Wort Gottes seinen Sinn geändert hat und von jetzt an in Erneuerung des Lebens wandeln will“.
Die Disputation fand am 17. Januar 1525 statt, allerdings als mündliche Verhandlung. In dieser Anhörung forderten Manz und Grebel zum ersten Mal öffentlich die Taufe von Gläubigen. Eine Taufe sei nur dann richtig, wenn die Getauften den Glauben selber bekennen könnten. Doch der Rat folgte den Auffassungen Zwinglis und ordnete an, dass alle, die ihre Neugeborenen nicht innerhalb von acht Tagen taufen lassen würden, aus der Stadt ausgewiesen werden. Damit wurde die Säuglingstaufe zur Bürgerpflicht erklärt. Wenige Tage später wurde Manz und Grebel verboten, weiter zu unterrichten oder öffentlich zu predigen.
Als der Kreis um Manz und Grebel am Abend des 21. Januar im Haus der Familie Manz zusammentraf, taufte Grebel den ehemaligen Priester Jörg Blaurock. Dieser taufte darauf Felix Manz und alle anderen. Damit war die Gründung der ersten Täufergemeinde vollzogen. Das „Hutterische Geschichtbuch“ berichtet:
„Nach dem Gebet ist Georg vom Hause Jakob aufgestanden und hat den Grebel um Gottes willen gebeten, dass er ihn wolle taufen mit der wahren, rechten, christlichen Taufe auf seinen Glauben und Erkenntnis. Und da er niedergekniet mit solchen Bitten und Begehren, hat ihn der Konrad getauft, weil dazumal kein verordneter Diener solchen Werks vorhanden war. Wie nun das geschehen war, haben die anderen sich auch an den Georg mit dem Begehren gewandt, dass er sie taufen solle, was er auch auf ihr Begehren also tat. Und haben sich also in hoher Furcht Gottes miteinander an den Namen des Herren ergeben, einer den anderen zum Dienst des Evangeliums bestätigt und angefangen, den Glauben zu lehren und zu halten.“
Felix Manz begann sofort danach, in der Umgebung von Zürich für die täuferischen Überzeugungen zu werben. Bis Ende 1526 wechselten sich Verhaftungen, Flucht aus dem Gefängnis und Missionstätigkeit ab. Am 7. März 1526 wurde Felix Manz zu lebenslanger Haft verurteilt. Am selben Tag erließ der Stadtrat von Zürich ein Mandat, das den Täufern die Todesstrafe androhte. Nachdem Manz sowie 21 anderen Täufern und Täuferinnen wenige Tage später erneut die Flucht aus dem Gefängnisturm gelungen war, wurde er im Dezember 1526 wieder verhaftet. Das Gericht verurteilte ihn nun aufgrund des Mandats zum Tod durch Ertränken.
Das Todesurteil
„Genannter Felix Manz soll wegen seines aufrührerischen Wesens, seiner Zusammenrottung gegen die Obrigkeit und weil er gegen die christliche Regierung und die bürgerliche Einheit gehandelt hat, dem Nachrichter übergeben werden, der ihm seine Hände binden, in ein Schiff setzen, zu dem unteren Hütly (einer damals noch mitten in der Limmat gelegenen Fischerhütte) bringen und auf dem Hütly die Hände gebunden über die Knie streifen und einen Knebel zwischen den Armen und Beinen durchstoßen und ihn also gebunden in das Wasser werfen soll, um ihn im Wasser sterben und verderben zu lassen, damit er nach Gericht und Recht gebüßt habe.“
Kurz vor der Hinrichtung schrieb Manz im Gefängnis: „Solches tun die falschen Propheten und Heuchler dieser Welt, die mit eben demselben Munde fluchen und auch zugleich bitten, deren Leben unordentlich ist, die die Obrigkeit anrufen, dass sie uns töten solle, womit sie das Wesen Christi vernichten.“ Als Manz am 5. Januar 1527 zur Fischerhütte gebracht wurde, sang er mit lauter Stimme: „In Deine Hände, Herr, übergebe ich meinen Geist“. Vom Ufer der Limmat rief ihm seine Mutter zu, er solle standhaft bleiben. Auch sein Bruder war bei der Hinrichtung anwesend. Die Leiche von Felix Manz wurde wieder aus dem Wasser gezogen und auf dem Friedhof des „Sondersiechenhauses“ St. Jakob (heute: Badener Straße) begraben, wo die sterblichen Überreste von Hingerichteten und Kranken bestattet wurden.
Literatur und Medien
Animationsfilm: Immer diese Zwinglis – Miniserie 4: Zwingli und die Täufer https://youtu.be/maZRsSLmFEU
Literatur:
Andrea Strübind: Eifriger als Zwingli. Die frühe Täuferbewegung in der Schweiz. Duncker und Humblot, Berlin 2003
Werner O. Packull: Die Anfänge des Schweizer Täufertums im Gefüge der Reformation des Gemeinen Mannes, in: Anabaptistes et dissidents au XVIe siécle. Actes du Colloque international d´histoire anabaptiste du XVIe siécle tenu a l´occasion de la XIe Conférence Mennonite mondiale à Strasbourg, Juillet 1984, Juli 1984, Baden-Baden 1987
Ekkehard Krajewski: Leben und Sterben des Zürcher Täuferführers Felix Mantz. Über die Anfänge der Täuferbewegung und des Freikirchentums in der Reformationszeit, Kassel 1958
Urs B. Leu / Christian Scheidegger (Hg.): Die Zürcher Täufer 1525-1700, Zürich 2007